Abstimmung vom 9. Juni 2024: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung

Bern, 18.03.2024 - Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ab. Die Vorlage schafft die Grundlage, damit die Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produzieren kann. Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Stärkung der Versorgungsicherheit der Schweiz zur Annahme. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, hat das Parlament deshalb mit sehr deutlicher Mehrheit das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet.

Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen in der Schweiz

An einer Medienkonferenz hat Bundesrat Albert Rösti die Haltung von Bundesrat und Parlament erläutert «Die Versorgungssicherheit kann auf kurze und mittlere Frist nur durch den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen im Inland erreicht werden. Das Gesetz beschleunigt diesen Ausbau mit ausgewogenen Massnahmen»,  sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Es verringere die Abhängigkeit von Energieimporten und auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen, wie sie in den vergangenen Winterhalbjahren aufgetreten sind.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weshalb am 9. Juni 2024 darüber abgestimmt wird. Das Referendumskomitee will zuerst das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen. Es befürchtet zudem, dass die Volksrechte eingeschränkt werden und Landschaft und Natur unter dem Ausbau von Stromproduktionsanlagen leiden.

Fokus liegt auf Ausbau der Solarstromproduktion auf Gebäuden

Auch Bundesrat und Parlament sind überzeugt, dass Solaranlagen auf Gebäuden und Infrastrukturen das grösste und am schnellsten realisierbare Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit bieten. Zur Erschliessung dieses Potenzials enthält die Vorlage gezielte Massnahmen. Darüber hinaus erleichtert sie auch den raschen Bau national bedeutender Produktionsanlagen zur Nutzung von Wasserkraft, Solar- und Windenergie.

Grosse Anlagen stärken vor allem die Stromversorgung im Winter. Diese Anlagen beanspruchen zwar Natur und Landschaft, produzieren aber im Gegenzug Strom. Das Gesetz sorgt deshalb dafür, dass sich die Planung und der Bau solcher Anlagen auf dafür geeignete Gebiete konzentrieren. Bei den Wasserkraftanlagen nennt die Vorlage 16 konkrete Projekte. Auch sie haben erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben möglich.

Keine neuen Abgaben

Ziele der Vorlage sind neben der raschen Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter auch die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Berücksichtigung der Interessen des Landschafts- und Naturschutzes. Die Reduktion fossiler Energien durch inländisch produzierten Strom trägt auch dazu bei, dass die Schweiz das Netto-Null-Klimaziel erreichen kann.

Für die Umsetzung des Gesetzes braucht es Investitionen der Stromwirtschaft. Dabei tragen die Kantone, Städte und Gemeinden als Eigentümer der Stromunternehmen eine grosse Verantwortung. Die Vorlage schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen und damit die nötige Rechtssicherheit, damit diese Investitionen auch tatsächlich getätigt werden.

Für die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bringt die Vorlage keine neuen Abgaben. Der Netzzuschlag, mit dem die Förderinstrumente zum Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion finanziert werden, bleibt wie bisher bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.


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