Fristverlängerung zur Festlegung des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen

Bern, 15.03.2024 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gewährt den Tarifpartnern eine Fristverlängerung zur Revision des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen. Es hat diesen Entscheid getroffen, nachdem es von positiven Ansätzen Kenntnis genommen hat. Wird bis Mai 2025 kein Genehmigungsantrag beim Bundesrat eingereicht, schlägt das EDI dem Bundesrat auf der Grundlage der beiden am 16. August 2023 in die Vernehmlassung geschickten Varianten eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung vor. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 15. März 2024 darüber informiert.

Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen dient der Abrechnung von ambulanten Leistungen in einer Praxis oder einem Spital. Sie legt einen Einzelleistungstarif fest und stützt sich dabei hauptsächlich auf Sitzungspauschalen, welche die Sitzungsdauer nicht berücksichtigen. Diese Tarifstruktur ist nicht mehr zeitgemäss und muss revidiert werden.

Da die Tarifpartner - Physioswiss, der Schweizer Physiotherapie Verband, H+, curafutura und santésuisse - sich nicht auf eine Revision des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen einigen konnten, hat der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz gemäss Krankenversicherungsgesetz Gebrauch gemacht. Am 16. August 2023 hat er eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Das Ziel ist die Einführung einer Zeitkomponente, um die Transparenz für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen.

Aufgrund positiver Signale und zur Gewährleistung der Tarifautonomie der Partner hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beschlossen, seine Arbeiten zu sistieren und den Tarifpartnern mehr Zeit zu geben, damit sie sich auf eine neue Tarifstruktur einigen können. Sie müssen das Bundesamt für Gesundheit regelmässig über den Fortschritt ihrer Arbeiten informieren. Reichen die Tarifpartner bis Mai 2025 keinen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesrat ein, schlägt das EDI dem Bundesrat auf der Grundlage der beiden 2023 in die Vernehmlassung geschickten Varianten eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung vor.


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