Der Bundesrat will das inländische Arbeitskräftepotenzial weiter fördern

Bern, 15.03.2024 - Der Bundesrat hat am 15. März 2024 eine Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials verabschiedet. Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass sich die arbeitsmarktlichen Kennzahlen in den letzten Jahren positiv entwickelt haben und die bestehenden Massnahmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leisten. Dennoch besteht bei gewissen Zielgruppen noch Potenzial zur Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung. Damit dieses Potenzial im bestehenden Rahmen zukünftig noch zielgerichteter ausgeschöpft werden kann, hat der Bundesrat entsprechende Aufträge erteilt.

Die Förderung und bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials stellt ein Kernelement der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung dar. Eine der in diesem Kontext ergriffenen Massnahmen ist die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit. Im Mai 2019 hat der Bundesrat zusätzlich ein Massnahmenpaket verabschiedet, mit dem die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Arbeitskräfte gesichert und die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gestärkt werden soll.

Um zu überprüfen, ob die Ziele der Förderung und besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden können oder ob zusätzliche Massnahmen nötig sind, hat der Bundesrat im Juni 2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner eine Gesamtschau zu erstellen.

Hohe Erwerbsbeteiligung in der Schweiz

Es zeigt sich, dass in den untersuchten Bereichen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Integrationspolitik bereits vielfältige Handlungsfelder und Massnahmen bestehen, welche der Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials dienen. Die zur Verfügung stehenden Instrumente, Gremien und Plattformen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Die Erwerbsbeteiligung in der Schweiz ist im internationalen Quervergleich hoch und konnte über die letzten zehn Jahre weiter gesteigert werden. Im Bildungsbereich haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unternommen. Im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern besteht ebenfalls bereits eine Vielzahl an Programmen und Projekten zur langfristigen Eingliederung von zugewanderten Personen in den Schweizer Arbeitsmarkt.

Die bisher ergriffenen Massnahmen werden auch von den Kantonen und Sozialpartnern als zielführend und gewinnbringend betrachtet.

Erkannte Potenziale besser ausschöpfen

Gleichzeitig zeigen sowohl die Ergebnisse des Berichts als auch die Rückmeldungen aus der Konsultation, dass bei drei Zielgruppen noch Potenzial für eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung besteht. Einerseits handelt es sich dabei um Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die in ihrer Erwerbsbiografie an unterschiedlichen Punkten stehen, so beispielsweise Wiedereinsteigerinnen oder im Familiennachzug zugewanderte Frauen. Andererseits betrifft dies ältere Arbeitnehmende, insbesondere Langzeitarbeitslose mit spezifischen Bedürfnissen, die mit den bestehenden Massnahmen noch nicht vollumfänglich erreicht werden.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat das WBF beauftragt, im Rahmen der Regelstrukturen und der Interinstitutionellen Zusammenarbeit spezifische Schwerpunkte zur verbesserten Ausschöpfung des Potenzials von Frauen und älteren Arbeitnehmenden in den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung zu setzen. Diese Schwerpunkte können sowohl die Konzipierung zusätzlicher Massnahmen als auch die Weiterentwicklung und Verstärkung bestehender Massnahmen umfassen. Zudem hat er das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF Massnahmen zu entwickeln, welche gut qualifizierte Personen im Familiennachzug bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sowie bei der beruflichen Integration unterstützen.

Handlungsbedarf besteht auch bei der Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S. Hierfür hat der Bundesrat bereits am 1. November 2023 Aufträge erteilt und wird in den kommenden Wochen entsprechende Massnahmen konkretisieren.

Die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials stellt seit mehreren Jahren ein wichtiges Ziel des Bundesrates dar. Damit kann sichergestellt werden, dass die Schweizer Unternehmen ihre Arbeitskräfte bestmöglich im Inland rekrutieren. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil der Bedarf nach Arbeits- und Fachkräften aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren steigen wird. Zusammen mit der notwendigen Arbeitsmigration leisten die inländischen Arbeitskräfte einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs.


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