BAZG beauftragt Anbieter für LSVA-Grundversorgung

Bern, 14.03.2024 - Die Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nimmt Form an. Halterinnen und Halter von in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen werden neu zwischen verschiedenen Anbietern von LSVA-Erfassungssystemen auswählen können. Die LSVA-Grundversorgung wird im Auftrag des zuständigen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) von der im Januar 2024 gegründeten Erfassungsgesellschaft «NATRAS AG» sichergestellt. Die Systemumstellung ist ein wesentlicher Bestandteil des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.

Auf europäischer Ebene sind mit dem europäischen Dienst zur elektronischen Erhebung von Strassenbenützungsgebühren (European Electronic Toll Service, EETS) bereits harmonisierte einheitliche Standards eingeführt worden, welche die Erhebung der Maut in Europa, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfachen und beschleunigen. In der Schweiz wird seit Anfang 2020 ebenfalls ein mit dem EETS kompatibles Verfahren für die Erhebung der LSVA angewendet - aus rechtlichen Gründen bisher allerdings ausschliesslich bei im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen.

Erweiterte Angebote auch für Schweizer Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter

Mit der am 17. März 2023 vom Parlament beschlossenen Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wurde auch in der Schweiz die Grundlage für einen freien Markt von zugelassenen Dienstleistungsanbietern geschaffen, die Service-Lösungen zur Erfassung der gefahrenen Kilometer entwickeln und anbieten können. Künftig werden also auch die schweizweit rund 12'000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter mit ihren insgesamt etwa 50'000 der LSVA unterliegenden Fahrzeugen entsprechende Auswahlmöglichkeiten erhalten. Mit den neuen Services können die betrieblichen und administrativen Aufwände sowohl bei den Transportunternehmen wie auch beim BAZG reduziert werden.

EETS und der neu eingeführte nationale Erfassungsservice NETS (National Electronic Toll Service) sind technisch verwandt und in der praktischen Anwendung vergleichbar. Die vom BAZG zugelassenen Anbieter stellen ihren Kunden pro Fahrzeug ein System zur Erfassung der Fahrleistung zur Verfügung und übermitteln dem BAZG die erforderlichen Daten zur Berechnung und Veranlagung der Abgabe. Das Inkasso der inländischen Fahrzeuge bleibt beim BAZG.

NATRAS AG gewährleistet nationale LSVA-Grundversorgung

Neben den zugelassenen NETS-Anbietern sieht das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz die Beauftragung eines sogenannten «Nationalen NETS-Anbieters» (NNA) vor, welcher vom BAZG mit der Sicherstellung der kostenlosen Grundversorgung beauftragt wird. Der NNA steht insbesondere jenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern zur Verfügung, die bei keinem zugelassenen EETS- oder NETS-Anbieter einen Vertrag eingehen wollen oder können. Das BAZG hat mittels einer WTO-Ausschreibung einen geeigneten Anbieter beschafft. Auftragnehmer wird die NATRAS AG, die von den beiden WTO-Zuschlagsempfängern (LOSTnFOUND AG und Kapsch TrafficCom AG) eigens zu diesem Zweck gegründet wurde.

Die Erfassung ändert, die Abgabe bleibt gleich

Künftig wird eine Erfassung der Fahrleistungen mit Lösungen aus dem freien Markt ermöglicht. Das BAZG konzentriert sich auf die Berechnung der Abgabe und das Inkasso. Zudem überprüft es die Qualität der von den Anbietern erfassten Fahrleistungsdaten und führt risikobasierte Kontrollen durch. Wie im revidierten Schwerverkehrsabgabegesetz vorgesehen, gibt der Bund nicht mehr die Mittel für die Erfassung der gefahrenen Kilometer vor, sondern verlangt von den Anbietern die für die Berechnung erforderlichen Daten in entsprechender Qualität und Verfügbarkeit.

Mit der Systemumstellung ändert sich das Erhebungssystem - die Abgabe selbst ändert nicht. Die Bestimmungen zur Abgabepflicht und zu Befreiungen, zur Bemessungsgrundlage, dem Tarif, der Abgabenerhebung und der Abgabeverwendung bleiben unverändert.

Systemumstellung ab 2025: Nächste Schritte

Das bisherige LSVA-Erhebungssystem erreicht im Jahr 2024 sein technisches Lebensende. Das BAZG wird den Systemwechsel weiter konsequent vorbereiten, sowohl mit dem nationalen NETS-Anbieter NATRAS AG wie auch mit anderen potentiellen Anbietern. Das BAZG wird sämtliche von der Umstellung betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter direkt kontaktieren und über das weitere Vorgehen informieren. Zurzeit besteht für sie noch kein Handlungsbedarf.


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