Weitere Verbesserung bei den Kontrollen der Holzdeklaration

Bern, 04.03.2024 - Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht. Dies zeigt der Rückblick auf die Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) im Jahr 2023.

Das BFK führte auch im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 100 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag der Fokus auf Unternehmen, bei denen das Risiko für eine mangelhafte Deklaration als vergleichsweise hoch eingeschätzt wurde.

41 % (Vorjahr: 36 %) der geprüften Unternehmen haben im Jahr 2023 alles korrekt deklariert. Bei 26 % der Unternehmen (Vorjahr: 29 %) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei 33 % der Unternehmen (Vorjahr: 35 %) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 858 Produkte überprüft (Vorjahr: 800), davon waren 64 % richtig deklariert (Vorjahr: 56 %). Diese Resultate sind erfreulich, da gegenüber dem Vorjahr eine weitere Verbesserung festgestellt werden konnte. Es besteht jedoch weiterhin Verbesserungspotential.

Die im Jahr 2022 eingeführte neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, wirkt weiterhin präventiv und trägt so zu einer Verbesserung der Deklarationen bei. Bei etwa zwei Drittel der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor, was einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und gegen die verantwortlichen Personen keine Bussen verhängt.

Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste keine Berichtigungsverfügung erlassen.

Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten.

Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern unterstützt die Unternehmen auch bei der Umsetzung der Holzdeklaration: Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäftsräumen oder in den Online-Shops.

Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass die Holzart und die Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf:

https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html.


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