Ukraine: Die Schweiz setzt das 13. Sanktionspaket der EU um

Bern, 01.03.2024 - Das für Sanktionen zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 29. Februar 2024 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Die Schweiz schliesst sich somit dem 13. Sanktionspaket der Europäischen Union (EU) an, das als Reaktion auf die nun zweijährige militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine erlassen wurde. Die Massnahmen treten am 1. März 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.

Als Reaktion auf die mittlerweile seit zwei Jahren anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU am 23. Februar 2024 im Rahmen ihres 13. Sanktionspakets neue Sanktionen gegen Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von weiteren 106 natürlichen Personen und 88 Unternehmen und Organisationen durch die Schweiz am 29. Februar 2024 vorgenommen.

Bei den neu sanktionierten natürlichen Personen sowie Unternehmen und Organisationen handelt es sich vorwiegend um solche, die im russischen militärisch-industriellen Komplex tätig sind und somit namentlich an der Herstellung von Raketen, Drohnen, Flugabwehrraketensystemen und anderer militärischer Ausrüstung beteiligt sind. Neu wurden zudem russische Unternehmen und Personen sanktioniert, die an der Lieferung von Rüstungsgütern der Demokratischen Volksrepublik Korea nach Russland beteiligt sind. Ebenso wurden Richter und Beamte aus den besetzten Gebieten der Ukraine sowie Personen und Einrichtungen, die an der Zwangsverschleppung ukrainischer Kinder beteiligt sind, Sanktionen unterstellt.

Um Russland weiter daran zu hindern, sensible Güter und Technologien für das russische Militär zu erwerben, wurden zudem weitere Massnahmen im Handelsbereich eingeführt. Diese Massnahmen umfassen ein Exportverbot von dual-use Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands an 27 zusätzliche Unternehmen. Ebenso wurde die Liste der einem Exportverbot unterliegenden Güter erweitert. Neu ist beispielsweise der Verkauf und die Ausfuhr nach Russland von Komponenten verboten, die für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen verwendet werden.

Sämtliche Massnahmen treten am 1. März 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.


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