Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2025-2028

Bern, 01.03.2024 - An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025-2028 an das Parlament verabschiedet. Die Kulturpolitik des Bundes basiert auf sechs Handlungsfeldern. Für ihre Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von 987 Millionen Franken vorgesehen.

Die Botschaft zur Förderung der Kultur (Kulturbotschaft) legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025-2028 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums.

Der Bund hat die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend analysiert. Alle anderen Akteure der Kulturförderung – Kantone, Städte und Gemeinden sowie Kulturverbände – wurden erstmals in die Konzipierung der Kulturbotschaft miteinbezogen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme konnten sechs Handlungsfelder bestimmt werden: Kultur als Arbeitswelt, Aktualisierung der Kulturförderung, Digitale Transformation in der Kultur, Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis und Zusammenarbeit im Kulturbereich. Die sechs Handlungsfelder haben eine nationale Reichweite und bilden die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit und Koordination der Kulturpolitik in der Schweiz. Die Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten bleiben dabei gewährleistet.

Für jedes Handlungsfeld wurden Schwerpunkte definiert. Namentlich will der Bund eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden garantieren sowie deren Arbeitsbedingungen und die Chancengleichheit verbessern. Die Unterstützungen werden unter Berücksichtigung des gesamten Wertschöpfungsprozesses vergeben. Der Bund wird ausserdem die digitale Transformation in der Kultur unterstützen und neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung berücksichtigen. Er wird die Nachhaltigkeit im Kultursektor und einen breiten Zugang zur Kultur fördern und sich für die Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes und für eine transparente Aufarbeitung des historisch belasteten Kulturerbes einsetzen.

In der Vernehmlassung wurde die Kulturbotschaft 2025-2028 insgesamt positiv aufgenommen. Die Entwicklungsmassnahmen der Kulturpolitik des Bundes und der Wille, die Themen umfassend anzugehen, stiessen auf Zustimmung.

Für die Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von 987 Millionen Franken vorgesehen, 14 Millionen Franken weniger als im Vernehmlassungsentwurf. Der Finanzrahmen berücksichtigt die Entscheide des Bundesrats vom 14. Februar 2024 bezüglich der Haushaltsbereinigung. Die Kulturbotschaft 2025-2028 wurde an das Parlament verabschiedet.


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