Ost – Ostschweizer Fachhochschule vom Bund als beitragsberechtigt anerkannt

Bern, 21.02.2024 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 die Ost – Ostschweizer Fachhochschule (OST) gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmitteln zu erhalten.

Im Dezember 2003 hatte der Bundesrat gemäss damaligem Fachhochschulgesetz der Fachhochschule Ostschweiz (FHO) - getragen von den Kantonen Graubünden, St.Gallen, Zürich (bis am 30.9.2014), Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Thurgau sowie dem Fürstentum Liechtenstein - eine unbefristete Genehmigung erteilt. Infolge mehrfach gescheiterter Reformbemühungen der nicht institutionell akkreditierbaren Führungsstrukturen der FHO hatte der Kanton Graubünden unter Zustimmung der übrigen Träger der FHO entschieden, die Akkreditierung der HTW Chur selbständig zu beantragen und eine Loslösung aus der bisherigen FHO einzuleiten. Parallel dazu wurde von den übrigen Trägern der FHO unter dem Lead des Kantons St.Gallen beschlossen, die drei Hochschulen im Kanton St.Gallen (FHS St.Gallen, HSR Rapperswil, NTB Buchs) zu einer einzigen Fachhochschule unter einer gemeinsamen interstaatlichen Trägerschaft und klarer, einheitlicher Führungsstruktur zu vereinen. Die Fachhochschule Graubünden (ehemals HTW Chur) wurde am 21. Juni 2018 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) institutionell akkreditiert, und am 14. Dezember 2018 erhielt sie vom Bundesrat die Beitragsberechtigung gemäss HFKG.

Die OST wurde am 16. Dezember 2022 vom SAR institutionell akkreditiert. Anschliessend reichte der Kanton St.Gallen das Gesuch um Beitragsberechtigung der OST beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ein. Mit Zirkularbeschluss vom 19. Juni 2023 hat die Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) den Antrag einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die OST beschlossen.


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