Neue Regionalpolitik fördert ab 2024 kleine Infrastrukturvorhaben

Bern, 21.02.2024 - Das geänderte Bundesgesetz über Regionalpolitik und seine Verordnung treten per 1. April 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 entschieden. Neu können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden. Solche Projekte schaffen wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten.

 

Bis anhin konnten im Rahmen der Neuen Regionalpolitik Infrastrukturvorhaben ausschliesslich mit Darlehen finanziert werden. Die Erfahrungen haben indes gezeigt, dass diese Praxis nicht immer das richtige Instrument ist, um kleine Infrastrukturvorhaben zu unterstützen. Projekte, die für den investierenden Projektträger keine oder nur marginale direkte Cashflows generieren, können von regionalwirtschaftlicher Bedeutung sein, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziellen Nutzen stiften. Neu können kleine Infrastrukturvorhaben daher mit der Gesetzesänderung in beschränktem Masse im ganzen NRP-Perimeter auch mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) unterstützt werden.

Obergrenze von 50 000 Franken

Bei der Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen ist der Bundesbeitrag pro Vorhaben begrenzt auf höchstens 50 000 Franken. Die Beschränkung der Mittel pro Vorhaben stellt sicher, dass es sich ausschliesslich um kleine Infrastrukturvorhaben handelt. Grössere Infrastrukturvorhaben sollten sich über andere Kanäle wie Privatwirtschaft, Finanzausgleich und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastrukturvorhaben.

Test in Kantonen war erfolgreich

Im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete wurde dieser Ansatz von 2020–2023 in 16 Kantonen erfolgreich getestet. Mit NRP-Bundesmitteln bis zu höchstens 50 000 Franken pro Vorhaben und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisierten diese NRP-Pilotmassnahmen neue Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.

Bewährtes Wirtschaftsförderinstrument

Mit der Gesetzes- und Verordnungsänderung tritt die Neue Regionalpolitik 2024 in ihr drittes Mehrjahresprogramm 2024–2031. Das Parlament hatte die Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik in der Herbstsession 2023 verabschiedet.

Entwicklungsinfrastrukturen wie eine Bergbahn, die Wertschöpfung in die Region bringen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben ist daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik, welche ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt.

Eine umfassende Untersuchung dazu hat gezeigt, dass sich die Instrumente der Investitionsförderung bewährt haben. Der überwiegende Teil der Vorhaben soll daher weiterhin mittels Darlehen unterstützt werden.


 


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