Der Bundesrat verabschiedet SIL-Objektblatt für das Flugfeld Schaffhausen

Bern, 21.02.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 das neue Objektblatt für das Flugfeld Schaffhausen genehmigt. In den jeweiligen Objektblättern des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der zivilen Flugplätze fest.

Der Flugplatz Schaffhausen, auch Flugplatz Schmerlat genannt, ist ein Segelflugfeld in den Gemeinden Neunkirch und Löhningen des Kantons Schaffhausen. Er ist der einzige Flugplatz des Kantons.

Mit dem neuen Objektblatt wird erstmalig der Rahmen für den Flugbetrieb auf dem Flugfeld Schaffhausen sowie für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie den geplanten Aufbau eines Drohnenkompetenzzentrums verbindlich festgelegt. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements. Nebst betrieblichen Aspekten enthält es Vorgaben zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz. Da sich nördlich des Flugplatzes Naturschutzgebiete befinden, sind bei der notwendigen Anpassung des Betriebsreglements des Flugfelds Massnahmen zu treffen, um eine Störwirkung möglichst zu vermeiden.

Der Standortkanton Schaffhausen sowie die Standortgemeinden stimmten dem neuen Objektblatt zu.

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).

Erarbeitung der SIL-Objektblätter

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.

Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.


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