Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) ab.
In Kürze
Das Obligationenrecht sieht vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Wohnungen oder Geschäftsräumen diese rasch selbst nutzen können. Dieser sogenannte Eigenbedarf spielt insbesondere in drei Fällen eine Rolle: Erstens darf, wer eine Immobilie kauft, den Mieterinnen und Mietern mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten bei Wohnungen und von sechs Monaten bei Geschäftsräumen kündigen – auch wenn der bestehende Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsieht. Zweitens dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer bei Eigenbedarf auch während der dreijährigen Sperrfrist kündigen, die nach einem Rechtsstreit mit der Mieterschaft gelten kann. Drittens spielt der Eigenbedarf im Zusammenhang mit der sogenannten Mieterstreckung bei Härtefällen eine Rolle. Diese ermöglicht es Mieterinnen und Mietern, nach einer Kündigung länger in der Wohnung oder in den Geschäftsräumen zu bleiben.
Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng: Er muss dringend sein. Mit der neuen Regelung genügt es, wenn der Eigenbedarf bedeutend und aktuell ist. Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann das besser nachweisen und deshalb einfacher kündigen. Zudem führt die neue Regelung zu kürzeren Mieterstreckungen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, darum kommt es zur Abstimmung.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Der Schutz des Eigentums ist für Bundesrat und Parlament ein wichtiger Wert. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Geschäftsräumen sollen diese bei Bedarf rasch selbst nutzen können. Mit der Vorlage wird es einfacher, Eigenbedarf geltend zu machen. Dies kann die oft langen Rechtsverfahren verkürzen.
Empfehlung des Referendumskomitees
Das Referendumskomitee macht geltend, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs heute schon möglich sei. Die neue Regelung diene in Wirklichkeit dazu, den Mieterinnen und Mietern leichter kündigen zu können und danach die Mieten noch stärker zu erhöhen. Das sei Teil eines grossen Angriffs auf den Mieterschutz.
Video
- Kündigung wegen Eigenbedarfs: Erklärvideo
- Kündigung wegen Eigenbedarfs: Video in Gebärdensprache
Dossier
- Dossier: Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) - Kündigung wegen Eigenbedarfs
Medienkonferenz
- Medienkonferenz des Bundesrates - Kündigung wegen Eigenbedarfs
Ansprache
- Audio: Ansprache des Bundesrates - Kündigung wegen Eigenbedarfs
- Video: Ansprache des Bundesrates - Kündigung wegen Eigenbedarfs
Letzte Änderung 01.10.2024