Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen

Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) ab.

In Kürze

In der Schweiz werden die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: Patientinnen und Patienten werden unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.

Das Parlament hat mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, dass alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung von Krankenkassen und Kantonen gemeinsam und nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen neu bei allen Leistungen mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent. Diese einheitliche Finanzierung soll Fehlanreize verringern sowie ambulante Behandlungen und die Zusammenarbeit von Ärztinnen, Therapeuten, Pflegenden und Apothekerinnen fördern. Da Kantone und Krankenkassen alle Leistungen gemeinsam finanzieren, haben sie ein grösseres Interesse, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Das soll auch die Prämienzahlenden entlasten. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage:

Wollen Sie die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) annehmen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament reduziert die einheitliche Finanzierung kostentreibende Fehlanreize im Gesundheitswesen. Sie fördert ambulante Behandlungen und hilft, unnötige Spitalaufenthalte zu vermeiden. Damit wird die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert und es werden Kosten gespart

Empfehlung des Referendumskomitees

Für das Komitee erhalten die Krankenkassen mit der Reform zu viel Kontrolle über unser Gesundheitssystem. Die Reform zwinge die Bevölkerung, noch höhere Prämien zu bezahlen, sie fördere eine Zweiklassenmedizin und sie beschleunige den Leistungsabbau bei der Pflege zu Hause und im Pflegeheim.

Video

  • Finanzierung der Leistungen: Erklärvideo
  • Finanzierung der Leistungen: Video in Gebärdensprache

Medienkonferenz

  • Medienkonferenz des Bundesrates - Finanzierung der Leistungen

Ansprache

  • Audio: Ansprache des Bundesrates - Finanzierung der Leistungen
  • Video: Ansprache des Bundesrates - Finanzierung der Leistungen

Letzte Änderung 01.10.2024

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Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20241124/finanzierung-gesundheitsleistungen.html