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Präimplantations­diagnostik

Am 14. Juni 2015 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die «Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich» abgestimmt.

Resultate

Worum geht es?

Mit der Änderung des Verfassungsartikels wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bei bestimmten Paaren die Präimplantationsdiagnostik – die genetische Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter der Frau – erfolgversprechend durchgeführt werden kann.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich annehmen?

Empfehlungen von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Verfassungsbestimmung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 160 zu 31 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 34 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Erläuterungen des Bundesrates

Information des Bundesrates