Die Schweiz hat mit der Europäischen Union (EU) ein Abkommenspaket ausgehandelt, das die bilateralen Beziehungen stabilisieren und weiterentwickeln soll. Hier das Wichtigste zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III).
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat das Paket Schweiz-EU zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Paket umfasst neben den Abkommen auch die Gesetze, die die innerstaatliche Umsetzung ermöglichen, darunter die flankierenden Massnahmen.
Das Paket wird jetzt im Parlament beraten. Kommt es zu einem Referendum, wird auch die Bevölkerung darüber abstimmen.
DAS PAKET AUF EINEN BLICK
Kontinuität
Das Paket ermöglicht die Weiterführung des bilateralen Wegs. Es stellt keinen Kurswechsel in der Schweizer Aussenpolitik dar. Vielmehr ist es der Kontinuität in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU verpflichtet.
Marktzugang
Das Paket ermöglicht den Schweizer Unternehmen eine hindernisfreie Beteiligung am EU-Binnenmarkt in klar festgelegten Bereichen sowie Kooperationen in ausgewählten Bereichen wie Forschung, Bildung und Gesundheit.
Verlässliche Partnerschaft
Das Paket stärkt die Beziehungen zu einem verlässlichen Partner. Angesichts der internationalen Entwicklungen liegt es im strategischen Interesse der Schweiz, gute Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedsländern ‒ insbesondere den Nachbarländern ‒ zu pflegen, mit denen sie wichtige Werte teilt.
Handlungsbedarf
Die Folgen des Nichtstuns wäre nicht der Status quo in den bilateralen Beziehungen, sondern eine zunehmend eingeschränkte Beteiligung am EU-Binnenmarkt und weniger Kooperationen.
Erklärvideos
📦Die Schweiz und die EU haben ein neues Vertragspaket ausgehandelt. Warum braucht es das überhaupt? Die aktuellen Verträge sind über 20 Jahre alt. Ein Update ist also fällig.
🔄 Die bestehenden Binnenmarktabkommen der Bilateralen I wurden aufdatiert und drei neue Abkommen ausgehandelt (Strom, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit).
🤝Der Bundesrat befürwortet das ausgehandelte Paket, weil es der Sicherheit, dem Wohlstand und den Chancen der Schweizer Bevölkerung dient. Das Vertragspaket Schweiz-EU erlaubt die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bewährten bilateralen Wegs mit der EU.
🤝 Die Schweiz und die EU haben ein neues Vertragspaket ausgehandelt. Was steckt drin? Es enthält nicht nur Abkommen sondern auch konkrete Massnahmen für deren Umsetzung in der Schweiz – falls nötig mit Begleitmassnahmen.
📦Das Paket besteht aus zwei Teilen: Der eine Teil soll den bilateralen Weg stabilisieren, indem die bestehenden Abkommen erhalten bleiben und der Zugang zu den europäischen Programmen sowie der Beitrag der Schweiz an die EU nachhaltig geregelt werden.
🔌⚕️🥕 Der andere Teil soll den bilateralen Weg mit drei neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterentwickeln.
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📦👩⚕️👷 Das sogenannte Personenfreizügigkeitsabkommen regelt, unter welchen Bedingungen Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten in der Schweiz arbeiten, studieren und wohnen dürfen - und umgekehrt. Es wurde in den Verhandlungen der Schweiz und der EU über ein Paket angepasst.
🛡️Eine der Anpassungen betrifft die «Schutzklausel». Die Schweiz kann künftig rasch und eigenständig die Handbremse ziehen, wenn die Zuwanderung aus der EU zu ernsthaften Problemen führt.
🚩 Dafür muss sie sich an den Gemischten Ausschuss Schweiz - EU wenden – und gegebenenfalls ans Schiedsgericht. Ist die EU damit nicht einverstanden, kann sie verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
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🤝Die Schweiz und die EU haben sich darauf geeinigt, in allen Marktzugangsabkommen sogenannte institutionelle Elemente aufzunehmen. Diese umfassen die dynamische Rechtsübernahme sowie die Auslegung und Überwachung der Abkommen.
🔄 Sie garantieren weiter, dass die Abkommen regelmässig auf den neusten Stand gebracht werden.
⚖ Mit diesen institutionellen Elementen kann der bilaterale Weg weitergeführt werden. Sie schaffen für Unternehmen und Privatpersonen innerhalb des gemeinsamen Marktes Rechtssicherheit und Gleichbehandlung (level playing field).
🔌⚕️🥕 Die Schweiz will ihre Beziehungen zur EU stabilisieren und weiterentwickeln. Mit neuen Abkommen will sie ihre Beziehungen gezielt ausbauen. Diese betreffen: Strom, Gesundheit und Lebensmittel.
🔌Mit dem Stromabkommen mit der EU kann die Schweiz den Austausch und Handel mit Strom vereinfachen und die Stabilität ihres Netzes sichern.
💡Das stärkt die Versorgungssicherheit und den Netzbetrieb und begünstigt wettbewerbsfähige Strompreise. Es resultieren Effizienzgewinne für die Wirtschaft. Der Service public bleibt gewährleistet.
🇨🇭🤝🇪🇺 Um die Löhne in der Schweiz zu schützen, hat der Bundesrat mit der EU ein dreistufiges Absicherungskonzept vereinbart.
Es enthält:
➡️den Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» sowie das dafür vorgesehenen Schweizer Kontrollsystem;
➡️von der Schweiz ausgehandelte Ausnahmen (u.a. Voranmeldefrist für Risikobranchen und Kautionspflicht bei nicht beglichenen Bussen);
➡️die «Non-Regression-Klausel» (keine Übernahme von neuem EU-Recht, das den Lohnschutz verschlechtert).
Zudem hat der Bundesrat mit Sozialpartnern und Kantonen ein inländisches Massnahmenpaket geschnürt.
🩺💊🦠Teil des Vertragspakets zwischen der Schweiz und der EU ist auch ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Konkret bedeutet das: Mehr Schutz, bessere Vorbereitung und enger Austausch mit der EU bei Gesundheitskrisen.
📦Das Gesundheitsabkommen gehört zu jenem Teil des Pakets Schweiz – EU, das die Beziehungen weiterentwickelt. Es kann nur in Kraft treten, wenn auch dem Stabilisierungsteil zugestimmt wird, der den bewährten bilateralen Weg zukunftsfähig macht.
✔️ Damit die Binnenmarktabkommen weiterhin gut funktionieren, müssen sie regelmässig aktualisiert werden.
🔄 Die dynamische Rechtsübernahme macht dies möglich. Das ist sowohl im Interesse der Schweiz wie auch der EU und ermöglicht es den Unternehmen, ihre Aktivitäten und Investitionen auf einer sicheren Basis zu planen.
👑 Mit der dynamischen Rechtsübernahme bleiben die Unabhängigkeit und die Souveränität der Schweiz erhalten. Das gilt auch für die direkte Demokratie und den Föderalismus.
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🇨🇭🤝🇪🇺 Regulierung kann für die Wirtschaft eine Herausforderung darstellen. Harmonisierte Regeln zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der Binnenmarktabkommen bringen Unternehmen jedoch oft Vorteile.
️↔️🚚 Dank der Abkommen mit der EU können Schweizer Unternehmen viele Waren leichter in die EU exportieren und ohne grossen Verwaltungsaufwand die benötigten Fachkräfte aus Europa einstellen.
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🤝Seit 2007 trägt der Schweizer Beitrag zur Stabilität und zum Zusammenhalt in Europa bei – zwei zentrale Voraussetzungen für einen gut funktionierenden EU-Binnenmarkt, an dem die Schweiz teilnimmt.
🌱👩⚕️👨🔧🌐Konkret hat die Eidgenossenschaft damit Hunderte von Projekten in den Bereichen Umweltschutz, Berufsbildung, Stärkung der Sozial- und Gesundheitssysteme und Migration unterstützt.
▶️Mit den neuen Abkommen Schweiz-UE wird der Schweizer Beitrag regulär und beträgt von 2030 bis 2036 350 Mio. pro Jahr. Wie bereits heute wird der Betrag nicht an die EU gezahlt, sondern für Projekte verwendet, die die Schweiz gemeinsam mit den Partnerländern auswählt.
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🤝Die Schweiz und die EU wollen einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen.
🥣 Das neue Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ergänzt das bestehende Landwirtschaftsabkommen. Es umfasst neu auch nicht-tierische Lebensmittel wie Nüsse, Gurken oder Teigwaren – und stärkt den Schutz vor nicht sicheren Lebensmitteln.
🚨Die Schweiz erhält Zugang zu wichtigen Warn- und Kooperationssystemen der EU für Lebensmittel. So werden Risiken früher erkannt und gefährliche Produkte rascher vom Markt genommen. Die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Pflanzen- und Tiergesundheit werden damit gestärkt.
🇨🇭🤝🇪🇺 Vom Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU würde auch die Schweizer Wirtschaft profitieren. Doch wie gross ist dieser Nutzen?
📝🔍Zu dieser Frage hat der Bundesrat 5 externe Studien in Auftrag gegeben (Wegfall Bilaterale I, Forschung, Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie, Strom, MRA Medizinprodukte). Für diese Studien mussten gewisse Annahmen getroffen werden.
📈Die Studien zeigen, dass das Paket sich in verschiedener Weise positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft auswirken würde. Den grössten positiven Effekt hat die Sicherung der bestehenden bilateralen Verträge.
Inhalt des Pakets
Das Paket Schweiz-EU besteht aus zwei Teilen: einem Teil zur Stabilisierung und einem Teil zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.
Der Bundesrat legt vier Bundesbeschlüsse vor: einen Bundesbeschluss für die Elemente des Stabilisierungsteils sowie je einen Bundesbeschluss für die drei neuen Abkommen des Entwicklungsteils (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit).
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, das Paket dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Am Ende entscheidet darüber das Parlament.
👆Klicken Sie auf die Elemente der Infografik für mehr Informationen.
Das Paket umfasst:
Die Aufnahme institutioneller Elemente in die Binnenmarktabkommen (ausser Landwirtschaft): dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung und Streitbeilegung. Die institutionellen Elemente stellen sicher, dass die Abkommen regelmässig aktualisiert werden und gut funktionieren.
Die Berücksichtigung essenzieller Interessen der Schweiz bei Lohnschutz, Zuwanderung, Landverkehr und Strom.
Die Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen ins Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie ins künftige Stromabkommen.
Drei neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit.
Stabile und vorhersehbare Beziehungen mit der EU – insbesondere mit den Nachbarländern – sind von strategischer Notwendigkeit. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit und die gemeinsame Bewältigung aktueller Herausforderungen fördern die Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz.
Der bilaterale Weg trägt seit 25 Jahren massgeblich zum Erfolg der Schweiz bei. Ohne das Paket Schweiz-EU hat dieser Weg keine Zukunft.
Umgekehrt führt das Paket zu rechtlich geklärten Beziehungen mit der EU. Es ermöglicht nicht nur, den bilateralen Weg zu stabilisieren, sondern auch, ihn weiterzuentwickeln. Das ist im Interesse der Schweiz.
Die Schweiz will in einzelnen Bereichen am Binnenmarkt der EU teilnehmen. In diesen Bereichen muss sie die gleichen Spielregeln beachten wie die EU-Mitgliedstaaten. Es liegt im Interesse der Schweiz und insbesondere ihrer Unternehmen, dass alle Teilnehmenden am EU-Binnenmarkt die gleichen Spielregeln befolgen.
Mit der dynamischen Rechtsübernahme erhält die Schweiz zudem ein Mitspracherecht bei der Entwicklung dieses Rechts und kann so ihre Interessen bereits bei der Erarbeitung dieser Rechtsakte im Rahmen der EU einbringen (decision shaping).
Von den rund 100 Abkommen zwischen der Schweiz und der EU betrifft die dynamische Rechtsübernahme nur vier bestehende und zwei neue Binnenmarktabkommen. Das Landwirtschaftsabkommen ist davon nicht betroffen.
Nein. Die Schweiz übernimmt EU-Recht gemäss ihren üblichen Verfahren. Konkret bedeutet dies, dass die Schweiz bei jeder künftigen Rechtsübernahme einen völkerrechtlichen Vertrag (in Form eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses) mit der EU abschliessen wird, der dem innerstaatlichen Genehmigungsverfahren untersteht, inklusive eines allfälligen Referendums.
Die Schweiz kann die Rechtsübernahme gegebenenfalls verweigern. Sie muss dann aber mit Ausgleichsmassnahmen rechnen. Diese müssen sich auf die Binnenmarktabkommen beziehen und verhältnismässig sein. Das heisst: Sie sollen die Nachteile aufwiegen, die der EU durch die allfällige Nichtübernahme entstehen; nicht mehr und nicht weniger.
Im Bereich Schengen/Dublin kennt die Schweiz übrigens bereits heute die dynamische Rechtsübernahme. In diesem Zusammenhang fanden in den vergangenen Jahren intensive Parlamentsdebatten sowie mehrere Volksabstimmungen zur Übernahme von Schengen/Dublin-relevanten EU-Rechtsakten statt.
Nein. Die Schweiz wird ihre Gesetzgebung weiterhin selbst bestimmen.
Sollten sich aber die Schweiz und die EU im Binnenmarktbereich in einem Konfliktfall nicht einigen, kann ein paritätisches Schiedsgericht angerufen werden, in dem die Schweiz und die EU gleichberechtigt vertreten sind.
Erachtet das paritätische Schiedsgericht eine Auslegung des EU-Rechts für seine Entscheidungsfindung als notwendig und relevant, ruft es den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) an. Der EuGH kommt also nur für die Auslegung von EU-Recht ins Spiel; er entscheidet nie über einen Streitfall und kann nicht von sich aus in ein Schiedsgerichtsverfahren eingreifen.
Innerhalb der EU wird das Daueraufenthaltsrecht nach einem Aufenthalt von fünf Jahren erteilt. Personen, die das Daueraufenthaltsrecht erhalten haben, können Sozialhilfe beziehen, ohne dass ihr Aufenthaltsrecht entzogen werden kann.
In der Schweiz können nur erwerbstätige EU-Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich seit fünf Jahren rechtmässig im Land aufhalten, das Daueraufenthaltsrecht erhalten. Dabei werden Perioden, während denen sie für sechs Monate oder mehr vollständig auf Sozialhilfe angewiesen waren, nicht an die fünf Jahre angerechnet. Nichterwerbstätige EU-Staatsangehörige haben keinen Anspruch auf das Daueraufenthaltsrecht. Erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizern wird in der EU unter den gleichen Bedingungen das Daueraufenthaltsrecht gewährt.
Die durch die Schweiz ausgehandelte Regelung ist also strenger als die, die innerhalb der EU gilt. Die Schweiz kann mit der verhandelten Ausnahme sicherstellen, dass nur Erwerbstätige und deren Familienangehörige das Daueraufenthaltsrecht erhalten.
Davon ist nicht auszugehen. Die Regeln bleiben grundsätzlich die gleichen. Wie hoch die Zuwanderung ist, hängt vor allem von der wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz und in der EU ab. Hat die Wirtschaft einen höheren Bedarf an Arbeitskräften aus der EU (z. B. Gesundheitsbereich, Baubranche, Landwirtschaft), wandern auch mehr Menschen in die Schweiz ein.
Die Alterung der Bevölkerung ist ein weiterer Grund dafür, dass der Bedarf an Arbeitskräften steigt, weil Personen ersetzt werden müssen, die in den Ruhestand treten.
Die EU versteht ihn so. Für die Schweiz ist der Beitrag ein wichtiger Bestandteil ihrer Europapolitik. Sie zeigt sich damit solidarisch und stärkt mit den finanzierten Projekten die Beziehungen und Partnerschaften mit den Beitragsländern.
Eine verbesserte wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerstaaten kommt auch der Schweizer Wirtschaft zugute, in Form von stärkeren Absatzmärkten und neuen Investitionsmöglichkeiten. Auch die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wie der Migration liegt im direkten Interesse der Schweiz.
Die Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern werden direkt in den Partnerstaaten für gemeinsam vereinbarte Programme und Projekte eingesetzt.
Die bestehenden bilateralen Abkommen bleiben gültig, werden aber an Bedeutung und Wirksamkeit verlieren, da sie nicht mehr aktualisiert werden. Dies wird zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führen, speziell für Schweizer Unternehmen, die nach Europa exportieren.
Ohne eine Stabilisierung der bilateralen Beziehungen kann die Schweiz keine neuen EU-Abkommen abschliessen, die in ihrem Interesse liegen. Dies gilt sowohl für die Abkommen des Weiterentwicklungsteils (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) als auch für weitere mögliche neue Abkommen.
Wenn die Schweiz das Paket ablehnt, kann sie nicht mehr an EU-Programmen teilnehmen, z. B. am Forschungsprogramm Horizon oder am universitären Austauschprogramm Erasmus. Der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz würde geschwächt.
Ohne das Paket wird die Schweiz nicht mehr in Krisenorganisationen und Plattformen für den Informationsaustausch der EU eingebunden. Dies wird sich negativ auf die Versorgungssicherheit und den Konsumentenschutz auswirken.