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Paket Schweiz-EU

Die Schweiz hat mit der Europäischen Union (EU) ein Abkommenspaket ausgehandelt, das die bilateralen Beziehungen stabilisieren und weiterentwickeln soll. Hier das Wichtigste zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III).

Eine Schweizer Flagge und eine EU Flagge

Am 13. März 2026 hat der Bundesrat das Paket Schweiz-EU zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Paket umfasst neben den Abkommen auch die Gesetze, die die innerstaatliche Umsetzung ermöglichen, darunter die flankierenden Massnahmen.

Das Paket wird jetzt im Parlament beraten. Kommt es zu einem Referendum, wird auch die Bevölkerung darüber abstimmen.

DAS PAKET AUF EINEN BLICK

Kontinuität

Das Paket ermöglicht die Weiterführung des bilateralen Wegs. Es stellt keinen Kurswechsel in der Schweizer Aussenpolitik dar. Vielmehr ist es der Kontinuität in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU verpflichtet.

Marktzugang

Das Paket ermöglicht den Schweizer Unternehmen eine hindernisfreie Beteiligung am EU-Binnenmarkt in klar festgelegten Bereichen sowie Kooperationen in ausgewählten Bereichen wie Forschung, Bildung und Gesundheit.

Verlässliche Partnerschaft

Das Paket stärkt die Beziehungen zu einem verlässlichen Partner. Angesichts der internationalen Entwicklungen liegt es im strategischen Interesse der Schweiz, gute Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedsländern ‒ insbesondere den Nachbarländern ‒ zu pflegen, mit denen sie wichtige Werte teilt.

Handlungsbedarf

Die Folgen des Nichtstuns wäre nicht der Status quo in den bilateralen Beziehungen, sondern eine zunehmend eingeschränkte Beteiligung am EU-Binnenmarkt und weniger Kooperationen.

Erklärvideos

Inhalt des Pakets

Das Paket Schweiz-EU besteht aus zwei Teilen: einem Teil zur Stabilisierung und einem Teil zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.

Der Bundesrat legt vier Bundesbeschlüsse vor: einen Bundesbeschluss für die Elemente des Stabilisierungsteils sowie je einen Bundesbeschluss für die drei neuen Abkommen des Entwicklungsteils (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit).

Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, das Paket dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Am Ende entscheidet darüber das Parlament.

👆Klicken Sie auf die Elemente der Infografik für mehr Informationen.

Das Paket umfasst:

  • Die Aufnahme institutioneller Elemente in die Binnenmarktabkommen (ausser Landwirtschaft): dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung und Streitbeilegung. Die institutionellen Elemente stellen sicher, dass die Abkommen regelmässig aktualisiert werden und gut funktionieren.
  • Die Berücksichtigung essenzieller Interessen der Schweiz bei Lohnschutz, Zuwanderung, Landverkehr und Strom.
  • Die Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen ins Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie ins künftige Stromabkommen.
  • Drei neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit.

Häufige Fragen

Mehr Antworten auf häufige Fragen und der erläuternde Bericht des Bundesrates sind auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) abrufbar.

Mehr Informationen

  • Sämtliche Dokumente zum Paket Schweiz-EU sind auf der Website des EDA abrufbar.
  • Der Newsticker des EDA gibt einen Überblick über die Verhandlungen zum Paket Schweiz-EU