Erweiterte Melde- und Lagerpflicht essenzieller Heilmittel verbessert Versorgungslage
Bern, 11.1.2024 - Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) erweitert die Melde- und Lagerpflicht lebenswichtiger Arzneimittel. Die Zahl der Wirkstoffe, die der Meldepflicht unterliegen, steigt um mehr als 60% auf rund 320. Und künftig müssen für rund 120 Wirkstoffe Pflichtlager vorhanden sein, eine Zunahme um fast einen Viertel. Die Verordnungsänderungen, welche die Versorgungslage verbessern helfen, treten am 15. Januar 2024 in Kraft.