Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
Bern, 8.12.2023 - Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 beschlossen, die Vernehmlassung zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben zu eröffnen. Mit dieser Vorlage erfüllt der Bundesrat eine entsprechende Motion des Parlaments: Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sollen vom Bund verpflichtet werden können, Gebäudeschäden bei Erdbeben solidarisch zu finanzieren. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März 2024.