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Veröffentlicht am 20. Dezember 2006

UVEK-Verordnung zum Herkunftsnachweis für Strom tritt in Kraft

Bern, 20.12.2006 - Am 20. Dezember 2006 tritt die UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität in Kraft. Die Schweiz erhält damit klare rechtliche, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom. Diese sind ein Instrument zur Erleichterung des internationalen Handels mit Strom aus erneuerbaren Energien und für die Schweiz insbesondere für ihre Wasserkraft-Exporte ins Ausland von Bedeutung.