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Veröffentlicht am 21. August 2023

Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 21.8.2023 - Die Schweiz hat sich im bilateralen Landwirtschaftsabkommen mit der EU verpflich-tet, für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten gleichwertige Re-gelungen wie die EU festzulegen. Um diese Gleichwertigkeit aufrecht zu erhalten, müssen die Bestimmungen an die neue Importkontrollgesetzgebung der EU ange-passt werden. Diese Anpassungen sind für den freien Handel mit Tieren und Tier-produkten zwischen der Schweiz und der EU zentral. Das Eidgenössische Departe-ment des Innern (EDI) hat am 21. August 2023 die Vernehmlassung zu den entspre-chenden Änderungen eröffnet.