Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 5. April 2023

Ausnahmen für die Verwendung bestimmter Chemikalien

Bern, 5.4.2023 - Der Bundesrat hat am 5. April 2023 die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert. Damit erfüllt er die Motion Schmid 19.3734 und gewährt der chemisch-pharmazeutischen Industrie Erleichterungen. Für besonders besorgniserregende Stoffe gilt grundsätzlich ein Verwendungsverbot. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber befristete Ausnahmen für bestimmte Verwendungen solcher Stoffe möglich. Dies insbesondere dann, wenn ein Unternehmen auf einen Stoff nicht verzichten kann und wenn kein Ersatz durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren möglich ist. Zudem ermöglicht der Bundesrat mit der Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung der Luftwaffe die Verwendung von bestimmten, streng beschränkten Stoffen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.