Bundesrat befürwortet Ausnahmen von den Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte
Bern, 25.1.2023 - Die Kantone sollen Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht für Ärztinnen und Ärzte gewähren dürfen. Normalerweise müssen diese während drei Jahren in der Schweiz gearbeitet haben, bevor sie zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen, den Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zu unterstützen, wonach das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend anzupassen ist. Die Massnahme ist zeitlich begrenzt und dient dazu, eine Unterversorgung in spezifischen Bereichen zu vermeiden. Das Parlament hat noch darüber zu entscheiden.