Schweizerkreuz auf Lebensmitteln: Bundesrat vereinfacht Verfahren für Ausnahmen
Bern, 18.5.2022 - Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel geändert und das bestehende System der Ausnahmen vereinfacht. Neu ist es in der Verantwortung der Branchenakteure festzulegen und zu kommunizieren, bei welchen Rohstoffen eine ungenügende Verfügbarkeit besteht. Die Revision tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.