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Veröffentlicht am 12. Mai 2022

Ukraine: Kriterien für Ausnahmen bei Zuweisungen an die Kantone geschärft

Bern-Wabern, 12.5.2022 - Der Sonderstab Asyl (SONAS) hat bestätigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine den Kantonen nach dem von den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen werden sollen. Die bereits festgelegten Ausnahmekriterien gelten weiterhin. In Härtefällen, die von diesen Kriterien nicht erfasst sind, kann das SEM Geflüchtete ausnahmsweise auch Kantonen zuweisen, die bereits überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und dieser Zuweisung zustimmen.