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Veröffentlicht am 18. März 2022

Beurteilung der Transportfähigkeit im Rahmen des Wegweisungsvollzuges

Bern, 18.3.2022 - Der Bundesrat legt auf Verordnungsstufe die organisatorischen Abläufe bei der Weitergabe medizinischer Daten im Rahmen des Wegweisungsvollzuges fest. Diese Abläufe werden bereits in der heutigen Praxis angewendet und tragen den Anliegen der involvierten Stellen Rechnung. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2022 eine Änderung der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung (VVWAL) von ausländischen Personen beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.