Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung
Bern, 16.2.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Ausführungsverordnungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eröffnet. Ziel ist, die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anzupassen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai 2022.