Einrichtung von Tempo-Zonen vereinfacht
Bern, 28.9.2001 - Der Bundesrat hat einer Änderung der Signalisationsverordnung zugestimmt. Diese erlaubt die vereinfachte Einrichtung von Zonen mit Tempo-Beschränkungen. Dabei wird den Gemeinden und Kantonen in Zukunft die grösstmögliche Freiheit in der Anordnung von Massnahmen, welche die signalisierten Tempobeschränkungen unterstützen sollen, eingeräumt. Zudem wird es auch möglich sein, die bisher auf Wohngebiete beschränkten Zonen mit Tempo 20 und Fussgängervortritt auf gewerblich genutzte Gebiete auszudehnen (Begegnungszonen statt Wohnstrassen).