Neue rechtliche Grundlagen für Versuche mit E-Voting sollen Mitte 2022 vorliegen
Bern, 10.12.2021 - An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu den Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe zur Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, dass die beiden betroffenen Verordnungen bis Mitte 2022 finalisiert werden sollen. Einige der in den Vernehmlassungsantworten aufgeworfenen grundsätzlichen Themen möchte der Bundesrat längerfristig weiterverfolgen.