Mindestgrenzschutz für Zucker wird verlängert
Bern, 3.11.2021 - Das Parlament hat in der Herbstsession 2021 beschlossen, den Mindestgrenzschutz für Zucker und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen. Damit bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung der Gesetzesänderung keine Lücke in der Anwendung des Mindestgrenzschutzes für Zucker entsteht, hat der Bundesrat am 3. November 2021 den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 kg bis Ende Februar 2022 verlängert.