Coronavirus: Ausnahmeregelung bei der Zulassung von Arzneimitteln angepasst
Bern, 27.10.2021 - Damit in der aktuellen Lage weiterhin eine breite Vielfalt an Covid-19-Impfstoffen verfügbar ist, muss die Covid-19-Verordnung 3 angepasst werde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.10.2021 die entsprechende Ausnahmeregelung und weitere technische Anpassungen verabschiedet.