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Veröffentlicht am 17. September 2021

Bundesrat unterstützt Weiterführung unbestrittener Instrumente des CO2-Gesetzes bis 2024

Bern, 17.9.2021 - Der Bundesrat unterstützt die Weiterführung der bis 2021 befristeten Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024. Dies hat er am 17. September 2021 in seiner Stellungnahme zum Bericht der UREK-N zur Parlamentarischen Initiative 21.477 «Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz» festgehalten. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des CO2-Gesetzes soll das Klimaziel der Schweiz bis 2024 fortgeschrieben werden. Schweizer Unternehmen sollen sich zudem weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Ebenfalls verlängert würde die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.