Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) setzt der Verwendung der Biometrie in Freizeitanlagen Grenzen
Bern, 24.11.2006 - Die Datenschutzkontrolle des EDÖB in den KSS Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen (KSS) hat ergeben, dass die Verwendung biometrischer Daten zwecks Zugangskontrolle nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Unter anderem erwirkte der EDÖB, dass die biometrischen Daten künftig nicht mehr zentral gespeichert werden. Zudem wird neu eine Alternative für Kundinnen und Kunden angeboten, die ihre Fingerabdrücke nicht einlesen lassen wollen. Der EDÖB erachtet seine Empfehlungen als richtungsweisend für weitere Privatanwender biometrischer Zugangssysteme im Freizeitbereich.