Moderne Regeln für die kollektiven Kapitalanlagen treten auf Anfang 2007 in Kraft
Bern, 22.11.2006 - Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen genehmigt und setzt sie zusammen mit dem Kollektivanlagengesetz (KAG) auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Mit der flexiblen, dynamischen und umfassenden Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen soll die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes weiter gesteigert werden. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt auch die für den Vollzug des KAG wichtige Gebührenverordnung der Aufsichtsbehörde in Kraft.