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Veröffentlicht am 7. Juli 2021

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus

Bern, 7.7.2021 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 6. Juli 2021 die Personenliste im Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus angepasst. 78 natürliche Personen und sieben Entitäten wurden neu in den Anhang 1 aufgenommen. Der Eintrag einer natürlichen Person wurde angepasst. Die Massnahmen treten am 7. Juli 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.