Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Bern, 4.6.2021 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 4. Juni 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.