Coronavirus: Verlängerung vorübergehender Schutzmassnahmen im Asylbereich
Bern, 13.4.2021 - Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit stellte er sicher, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet ist und gleichzeitig die Kernfunktion des Asylsystems, die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren, sichergestellt bleibt. Am 13. April 2021 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Vernehmlassung für eine Verlängerung der entsprechenden Verordnung bis zum 31. Dezember 2021 eröffnet. Diese dauert bis zum 27. April 2021.