Bundesrätliche Vermögenssperrung im Zusammenhang mit der Ukraine wird verlängert, diejenige im Kontext Tunesiens läuft aus
Bern, 11.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember die vorsorgliche Vermögenssperrung im Zusammenhang mit der Ukraine um ein Jahr verlängert. Mit diesem Entscheid soll die justizielle Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden unterstützt werden. Die Vermögenssperrung im Zusammenhang mit Tunesien läuft dagegen im Januar 2021 aus, weil sie dann ihre gesetzliche Höchstdauer erreicht.