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Veröffentlicht am 12. November 2020

Notzulassung für Bekämpfung der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben

Bern, 12.11.2020 - Zur Bekämpfung der Virösen Vergilbung, die zurzeit in den Zuckerrübenfeldern grassiert, wird das BLW die Verwendung von Blattbehandlungsmitteln bewilligen. Diese Produkte werden bereits im Kartoffelanbau eingesetzt. Ausserdem wird ein Forschungsprogramm ins Leben gerufen, um die Bekämpfung der Blattläuse, die diese Krankheit übertragen, zu verstärken. Die Verwendung des Neonicotinoids «Gaucho» in Zuckerrübenkulturen bleibt also in der Schweiz verboten.