Coronavirus: Bundesrat passt Kriterien zur Abgabe von medizinischem Heroin an
Bern, 25.9.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 beschlossen, Artikel 13 der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) zu ändern. Zur Minimierung der Risiken einer Infektion mit COVID-19 können Patientinnen und Patienten aufgrund strikter Kriterien bis zu sieben Tagesdosen medizinischen Heroins mitgegeben werden. Diese Änderung bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.