Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
Bern, 18.9.2020 - Der Bundesrat hat am 18. September 2020 eine Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen. Das Ziel ist, Unklarheiten in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu bereinigen und diese an die bisher entwickelte Praxis anzupassen.