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Veröffentlicht am 12. August 2020

Der Bundesrat verabschiedet einen Bericht über den Stand der Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz

Bern, 12.8.2020 - Bern, 12.08.2020 – Der Bundesrat hat am 12. August 2020 einen freiwilligen Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz verabschiedet. Einundsiebzig Jahre nach der Annahme der Genfer Konventionen am 12. August 1949 zählt die Schweiz zu den ersten Staaten, die einen solchen Bericht vorlegen. Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts sind Teil der DNA der Schweiz. Die Schweiz will ein Beispiel geben und andere Staaten ermutigen, ähnliche Initiativen zu ergreifen. Dies würde den zwischenstaatlichen Dialog bereichern mit dem Ziel, die Opfer bewaffneter Konflikte weltweit besser zu schützen.