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Veröffentlicht am 30. Juni 2020

Schutz von Transparenz und Privatsphäre bleibt kritisch – und muss gestärkt werden

Bern, 30.6.2020 - Die überwiegende Gutheissung der stark angestiegenen Gesuche um Einsicht in die Tätigkeit der Bundesverwaltung steht in Widerspruch zu deren Bestrebungen, das Öffentlichkeitsgesetz durch Ausnahmen zu verwässern. Seit bald drei Jahren anhaltende Beratungen eines zeitgemässen Datenschutzgesetzes stehen in Kontrast zu digitalen Grossprojekten, welche die Datenschutzaufsicht des Bundes zunehmend herausfordern. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2019/2020 des Beauftragten macht diese beiden Spannungsfelder deutlich.