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Veröffentlicht am 24. Juni 2020

Bundesrat möchte Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern

Bern, 24.6.2020 - Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern. An seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 hat er die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Änderung sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabisbasis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne dass beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss. Die Verschreibungen werden jedoch überwacht. Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, der verboten bleibt.