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Veröffentlicht am 19. Juni 2020

Die Harmonisierung des Rechts mit der EU im phytosanitären Bereich ist auf Kurs

Bern, 19.6.2020 - Die Schweiz arbeitet im Bereich Pflanzengesundheit und bei der Bekämpfung von neuen Schädlingen und Krankheitserregern seit 2004 eng mit der Europäischen Union zusammen. Aufgrund einer Totalrevision des Pflanzengesundheitsrechts müssen die entsprechenden Bestimmungen der Schweiz und der EU im Rahmen des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erneut als gleichwertig anerkannt werden. Mit einer Änderung der Pflanzengesundheitsverordnung vom 19. Juni 2020 hat der Bundesrat den Weg für eine Aktualisierung des Abkommens und damit für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich geebnet.