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Veröffentlicht am 12. Februar 2020

Für mehr Sicherheit: Auch die Schweiz soll Flugpassagierdaten nutzen können

Bern, 12.2.2020 - Wer einen Flug bucht, teilt der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur zahlreiche Informationen mit. Diese Informationen – zusammengefasst in einem Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, PNR) – können zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerstkriminalität beitragen. Bereits 24 europäische Staaten haben Stellen eingerichtet, die diese PNR-Daten sammeln, speichern und bearbeiten. Auch die Schweiz soll nun diese Daten für die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität nutzen können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 beschlossen.