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Veröffentlicht am 30. September 2019

EKR - Grundrechte: Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt, solange die Menschenwürde respektiert wird

Bern, 30.9.2019 - Darf man im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit alles sagen? Wie können strafbare Äusserungen von nicht strafbaren unterschieden werden? Steht die Rassismusstrafnorm im Widerspruch zur Meinungsäusserungsfreiheit? Wo hört die Meinungsäusserungsfreiheit auf, wo fängt die Hassrede an? In einer Zeit, in der die Meinungsäusserungsfreiheit in den sozialen Netzwerken oft strapaziert, wenn nicht garüberstrapaziert wird, setzt sich das neue TANGRAM, das Bulletin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), mit diesen Fragen auseinander.