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Veröffentlicht am 27. August 2019

BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1%

Bern, 27.8.2019 - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2020 weiterhin bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.