Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Bern, 22.8.2019 - as Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 21. August 2019 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Dabei wurden die Einträge von 2 natürlichen Personen gelöscht. Die Massnahmen treten am 22. August 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.