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Veröffentlicht am 26. Juni 2019

Erleichterter Zugang zu Medizinalcannabis: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 26.6.2019 - Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen auf der Grundlage von Medizinalcannabis erleichtern. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat er einen Änderungsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabisbasis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung einholen zu müssen. Nichts ändert sich hingegen beim nicht-medizinischen Cannabis, der verboten bleibt.