Aufgehobene Abstimmung zur Heiratsstrafe: Bundesrat bestimmt das weitere Vorgehen
Bern, 21.6.2019 - Gestützt auf das schriftliche Urteil des Bundesgerichts hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 entschieden, die Erwahrung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aufzuheben. Gleichzeitig hat er eine Zusatzbotschaft zur hängigen Reform der Paar- und Familienbesteuerung in Auftrag gegeben.