Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Bern, 29.5.2019 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 29. Mai 2019 verabschiedeten Botschaft festhält.