Asylgesuche: Dublin-Verfahren und beschleunigte Verfahren haben Priorität
Bern-Wabern, 9.5.2019 - Seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. März 2019 wendet das Staatssekretariat für Migration (SEM) in den Bundesasylzentren eine angepasste Behandlungsstrategie an. Das SEM behandelt vorrangig Asylgesuche, die im beschleunigten Verfahren oder im Dublin-Verfahren erledigt werden können. Mit höchster Priorität werden Gesuche von Personen aus Ländern behandelt, die schon vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes in einem beschleunigten Verfahren abgeschlossen wurden.